Die Grundschule Ottweiler-Lehbesch mit ständiger Dependance in Fürth

 

Die Schule ist eine der beiden Grundschulen in der Stadt Ottweiler und befindet sich im sogenannten Ortsteil Lehbesch, der auf einer Anhöhe liegt.

Im Jahr 2014 konnte bereits das 50 – jährige Bestehen der Schule gefeiert werden.

Zurzeit besuchen 210 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Ottweiler-Lehbesch. Diese werden von 13 Lehrkräften, 2 Förderlehrkräften und einer Sprachförderlehrerin unterrichtet. Seit dem Schuljahr 2018-19 befinden sich alle Klassen am Standort Lehbesch.

 

Das Schulleben ist durch ein friedliches und respektvolles Miteinander geprägt. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, können die Kinder diese oft mit Hilfe der ausgebildeten Schülermediatoren klären.

 

Die Öffnung nach außen ist der Schulleitung und dem Kollegium wichtig. So bestehen Kooperationen mit den örtlichen Kindertagesstätten, dem Sportverein TV Bliesen, der eine Volleyball AG anbietet, ortsansässige Imker, Bauern und Bäcker sind ebenfalls in das Schulleben integriert. Zusätzlich finden Projekte mit außerschulischen Partnern statt.  Ein Beispiel das Mühlen-Projekt in Zusammenarbeit mit der Wern`s Mühle, das im vergangenen Jahr in Fürth stattfand oder ein Boden-Projekt, das an der Stammschule durchgeführt wurde. Für das neue Schuljahr sind weitere Kooperationen geplant.

 

An unserer Schule ist außerdem die Schoolworkerin Frau Graumann tätig.

Frau Dorothee Hochlenert ist unsere Sprachförderlehrerin.

   
   
  Ottweiler-Lehbesch, Schuljahr 2024-25
   
Klasse 1.1 Lehrerin: Frau Müller             (su.mueller@schule.saarland)
Klasse 1.2 Lehrerin: Frau Hoppstädter    (a.hoppstaedter@schule.saarland)
   
Klasse 2.1 Lehrerin: Frau Scherer          (lui.scherer@schule.saarland)
Klasse 2.2 Lehrerin: Frau Dewes           (s.dewes@schule.saarland)
Klasse 2.3 Lehrerin: Frau Kreibiehl        (n.kreibiehl@schule.saarland)
   
Klasse 3.1 Lehrerin: Frau Staub-Kohler   (s.staub-kohler@schule.saarland)
Klasse 3.2 Lehrerin: Frau B. Meiser        (ba.meiser@schule.saarland)
Klasse 3.3 Lehrer: Herr Ehrhardt             (d.ehrhardt@schule.saarland)
   
Klasse 4.1 Lehrerin: Frau Dilk                  (k.dilk@schule.saarland)
Klasse 4.2 Lehrerin: Frau Meisberger      (j.meisberger@schule.saarland)
   

 

Weitere Kolleginnen:

 

Frau Beaurepère       (Rektorin)               (gs-lehbesch@schule.saarland)

Frau Hand                (Förderlehrerin)      (p.hand@schule.saarland)

Frau S. Lang             (Förderlehrerin)      (s.lang@schule.saarland)

Frau Schmelzer         (Fachlehrerin)         (c.schmelzer@schule.saarland)

Frau Göttel                (Fachlehrerin)         (m.goettel@schule.saarland)

Frau Hochlenert        (Sprachförderlehrerin) (d.hochlenert@schule.saarland)

Frau Schiffmann       (Referendarin)         (e.schiffmann@schule.saarland)

 

 

Information zur Anmeldung der Schulneulinge

(§ 2 Schulpflichtgesetz Saarland)

 

Schuljahr 2025-26

 

  • Die Schulneulinge müssen von den Sorgeberechtigten angemeldet werden.
  • Bei der Anmeldung muss die Abstammungsurkunde bzw. das Familienstammbuch vorgelegt werden.
  • Außerdem wird ein Nachweis über den Masernschutz benötigt. Bringen Sie dazu am besten das Impfbuch Ihres Kindes mit.
  • Schulpflichtig im nächsten Schuljahr sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu gehören auch die Kinder, die am 01.07.2019 geboren sind.
  • Kinder, die zwischen dem 02. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2025 erst das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen ("Kann-Kinder"). Die Entscheidung über die Aufnahme trifft hierbei der Schulleiter nach Durchführung eines Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Näheres regelt § 2 des Schulpflichtgesetzes. Die Schulleitung kann sich dabei auf die Erkenntnisse eines Schul- oder Amtsarztes oder eines Schulpsychologen stützen. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Anträge auf vorzeitige Einschulung werden bei der Anmeldung ausgegeben.

  • Angemeldet werden auch die Kinder aus der Gemeinde, deren Eltern einen anderen Schulort bzw. eine andere Schule in Erwägung ziehen. Sie müssen an unserer Schule dann einen sog. Ausnahmeantrag stellen.

  • Zur Vorbereitung der Aufnahme in die Schule sind die Kinder ab dem 01. Januar 2025 zur Feststellung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes durch einen Schul- oder Amtsarzt/ärztin zu untersuchen. Die Einladung hierzu erfolgt über den zuständigen Kindergarten.
  • Schulfähigkeit bzw. sprachliche Fähigkeiten werden im Zuge der Kooperation "Schule-Kindergarten" von der Kooperationslehrerin festgestellt. Deshalb ist ein persönliches Vorstellen des Kindes (i.d.R.) nicht mehr notwendig!

 

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