Die Grundschule Ottweiler-Lehbesch mit ständiger Dependance in Fürth
Die Schule ist eine der beiden Grundschulen in der Stadt Ottweiler und befindet sich im sogenannten Ortsteil Lehbesch, der auf einer Anhöhe liegt.
Im Jahr 2014 konnte bereits das 50 – jährige Bestehen der Schule gefeiert werden.
Zurzeit besuchen 210 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Ottweiler-Lehbesch. Diese werden von 13 Lehrkräften, 2 Förderlehrkräften und einer Sprachförderlehrerin unterrichtet. Seit dem Schuljahr 2018-19 befinden sich alle Klassen am Standort Lehbesch.
Das Schulleben ist durch ein friedliches und respektvolles Miteinander geprägt. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, können die Kinder diese oft mit Hilfe der ausgebildeten Schülermediatoren klären.
Die Öffnung nach außen ist der Schulleitung und dem Kollegium wichtig. So bestehen Kooperationen mit den örtlichen Kindertagesstätten, dem Sportverein TV Bliesen, der eine Volleyball AG anbietet, ortsansässige Imker, Bauern und Bäcker sind ebenfalls in das Schulleben integriert. Zusätzlich finden Projekte mit außerschulischen Partnern statt. Ein Beispiel das Mühlen-Projekt in Zusammenarbeit mit der Wern`s Mühle, das im vergangenen Jahr in Fürth stattfand oder ein Boden-Projekt, das an der Stammschule durchgeführt wurde. Für das neue Schuljahr sind weitere Kooperationen geplant.
An unserer Schule ist außerdem die Schoolworkerin Frau Graumann tätig.
Frau Dorothee Hochlenert ist unsere Sprachförderlehrerin.
Ottweiler-Lehbesch, Schuljahr 2022-23 | |
Klasse 1.1 | Lehrerin: Frau Staub-Kohler (s.staub-kohler@schule.saarland) |
Klasse 1.2 | Lehrerin: Frau M. Meiser (m.meiser@schule.saarland) |
Klasse 1.3 | Lehrer: Herr Ehrhardt (d.ehrhardt@schule.saarland) |
Klasse 2.1 | Lehrerin: Frau Dilk (k.dilk@schule.saarland) |
Klasse 2.2 | Lehrerin: Frau Meisberger (j.meisberger@schule.saarland) |
Klasse 3.1 | Lehrerin: Frau Müller (su.mueller@schule.saarland) |
Klasse 3.2 | Lehrerin: Frau B. Meiser (ba.meiser@schule.saarland) |
Klasse 3.3 | Lehrerin: Frau Hoppstädter (a.hoppstaedter@schule.saarland) |
Klasse 4.1 | Lehrerin: Frau Dewes (s.dewes@schule.saarland) |
Klasse 4.2 | Lehrerin: Frau Schumacher (su.schumacher@schule.saarland) |
Klasse 4.3 | Konrektorin: Frau Kreibiehl (n.kreibiehl@schule.saarland) |
Weitere Kolleginnen:
Frau Beaurepère (Rektorin) (gs-lehbesch@schule.saarland)
Frau Hand (Förderlehrerin) (p.hand@schule.saarland)
Frau S. Lang (Förderlehrerin) (s.lang@schule.saarland)
Frau Schmelzer (Fachlehrerin) (c.schmelzer@schule.saarland)
Frau Göttel (Fachlehrerin) (m.goettel@schule.saarland)
Frau Haßdenteufel (Lehramtsanwärterin im 2. Semester) (lu.hassdenteufel@schule.saarland)
Frau Hochlenert (Sprachförderlehrerin) (d.hochlenert@schule.saarland)
Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe
an allgemeinbildenden Schulen
Abgabetermin 14.04.2023
bei der Stadt Ottweiler, Amt für Bürgerdienstleistungen (Amt 32) Zimmer 11
Liebe Eltern,
bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Schulbuchausleihe für das nächste Schuljahr (SJ 2023-24) am 14.04.2023 endet.
Anbei finden Sie die wichtigen Formulare zum Download.
Für Eltern, die die Bücher priat kaufen möchten, haben wir hier auch die aktuellen Bücherlisten von Klasse 1 bis Klasse 4.
Bei Rückfragen können Sie sich auch an unsere Sekretärin Frau Hennes unter der Telefonnummer 06824-3008-75 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundschule Lehbesch
Information zur Anmeldung der Schulneulinge
(§ 2 Schulpflichtgesetz Saarland)
Schuljahr 2023-24
Kinder, die zwischen dem 02. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 erst das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen ("Kann-Kinder"). Die Entscheidung über die Aufnahme trifft hierbei der Schulleiter nach Durchführung eines Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Näheres regelt § 2 des Schulpflichtgesetzes. Die Schulleitung kann sich dabei auf die Erkenntnisse eines Schul- oder Amtsarztes oder eines Schulpsychologen stützen. Vorzeitig aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Anträge auf vorzeitige Einschulung werden bei der Anmeldung ausgegeben.
Angemeldet werden auch die Kinder aus der Gemeinde, deren Eltern einen anderen Schulort bzw. eine andere Schule in Erwägung ziehen. Sie müssen an unserer Schule dann einen sog. Ausnahmeantrag stellen.