21.01.2021: Schreiben des Ministeriums zum Thema "Kinderkrankengeld"
Liebe Eltern,
anbei finden Sie das Informationsschreiben des Ministeriums zum Thema "Kinderkrankengeld".
20.01.2021: Verlängerung der Schulschließungen bis voraussichtlich 14.02.2021
06.01.2021: Wichtige Information zur Schulschließung bis voraussichtlich 29.01.2021
Liebe Eltern,
die Maßnahmen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens werden voraussichtlich bis 29. Januar 2021 fortgesetzt. Dies betrifft folglich auch unsere Schulgemeinschaft!
Daher folgende Informationen vorab:
Grundsätzlich findet ein „Lernen von zu Hause“ stattfindet.
Das pädagogische Angebot (wie bereits seit dem 16.12.) steht auch weiterhin den Kindern zur Verfügung, deren Eltern keinerlei Betreuungsmöglichkeit haben. Hier erinnere ich Sie daran, dass während der gesamten Verweildauer in der Schule die Verpflichtung zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung besteht, so lange der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Bei Bedarf können Sie über unsere Mailadresse (info@grundschule-lehbesch.de) Ihr Kind hierzu anmelden. Geben Sie dabei an, wann (Datum) und wo (Schule und/oder FGTS) Ihr Kind betreut werden muss. Wir melden uns dann möglichst zeitnah zurück!
Für die kommenden Wochen werden alle unsere Schülerinnen und Schüler von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer mit Arbeitsaufträgen versehen.
Weitere Informationen bezüglich der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse und möglicher Beratungsgespräche werden Sie in nächster Zeit noch erhalten.
Bitte beachten Sie auch, dass Anmeldungen aus Planungsgründen für die Folgewoche spätestens dienstags erfolgen müssen. Dies gilt ab dem 12. Januar.
Sollten Sie Ihr Kind angemeldet haben, Sie aber kurzfristig eine andere Betreuungsmöglichkeit finden, dann geben Sie uns bitte unmittelbar eine Rückmeldung.
Ihnen wünschen wir beste Gesundheit und nochmals alles Gute für 2021!
Freundliche Grüße
gez. Sylvia Beaurepère
17.11.2020: aktualisierter Musterhygieneplan des Ministeriums
24.10.2020: neues aktualisiertes "Schnupfenpapier" und "Lüftungsplan" des Ministeriums
Liebe Eltern,
anbei finden Sie ein wichtiges Schreiben des Ministeriums, in welchem beschrieben wird, wann Ihr Kind (bei Krankheit) die Schule besuchen kann und wann ein Vorstellen beim Arzt notwendig ist.
12.09.2020: Infoschreiben vom Ministerium und der Landesmedienanstalt
Liebe Eltern,
hier finden Sie eine Datei mit dem Informationsschreiben zum Thema: "Sicher im Netz bewegen: Medienregeln für Eltern und Kinder".
03.07.2020: Information des Ministeriums zur vulnerablen Gruppe
Liebe Eltern,
für Ihr Kind beginnt nach den Sommerferien am 17. August 2020 wieder der reguläre Unterricht in der Schule.
In einem mit dem Gesundheitsbereich und den Gesundheitsämtern abgestimmten Musterhygieneplan wurden Infektionsschutzmaßnahmen festgelegt. Beispielsweise sollen in der Schule feste Gruppen gebildet und eine Durchmischung dieser Gruppen grundsätzlich vermieden werden. Ebenfalls soll das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (einfache Stoffmasken) innerhalb des Schulgebäudes, dies insbesondere im Falle des Zusammentreffens verschiedener Gruppen, aufrechterhalten bleiben.
Trotz dieser Schutzmaßnahmen haben Schüler*innen, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, die Möglichkeit, sich von der Teilnahme am Unterricht in der Schule befreien zu lassen. Aufgrund der Vielfalt der denkbaren Krankheitsbilder mit unterschiedlichen Ausprägungen bei Kindern und Jugendlichen kann die Einschätzung des individuellen Risikos und der Schutzbedürftigkeit Ihres Kindes immer nur eine Entscheidung des verantwortlichen Arztes bzw. der verantwortlichen Ärztin sein.
Damit Ihr Kind wegen einer besonderen Schutzbedürftigkeit vom Besuch des Unterrichts in der Schule befreit werden kann, müssen Sie der Schule dafür ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen.
Wenn ihr Kind vom Unterrichtsbesuch in der Schule befreit wird, wird es in die häusliche Unterrichtung einbezogen und muss seine Schulpflicht auf diese Weise erfüllen.
Auch wenn in Ihrem Haushalt jemand ein entsprechendes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hat, kann Ihr Kind dem Unterricht in der Schule fernbleiben. Auch in diesem Fall muss die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Den Ärzten sind die benötigten Atteste bekannt.
Bitte beachten Sie, dass die Befreiung vom Unterricht in der Schule für die abzulegenden schriftlichen und mündlichen Prüfungen nicht gilt. Dafür wird es in die Schule kommen müssen, wobei dann noch strengere Hygieneregeln und Maßnahme zum Infektionsschutz gelten werden.
Weitere Informationen zu COVID-19-Erkrankung zum Virus SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des Robert Koch Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html [01.07.2020].
02.04.2020, 11 Uhr:
Liebe Eltern,
das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) hat eine Broschüre und einen Flyer zum Thema "Lernen zu Hause" herausgegeben.
Beides finden Sie hier als pdf-Download. Es lohnt sich, es zu lesen!
Die Grundschule Ottweiler-Lehbesch mit ständiger Dependance in Fürth
Die Schule ist eine der beiden Grundschulen in der Stadt Ottweiler und befindet sich im sogenannten Ortsteil Lehbesch, der auf einer Anhöhe liegt.
Im Jahr 2014 konnte bereits das 50 – jährige Bestehen der Schule gefeiert werden.
Zurzeit besuchen 214 Schülerinnen und Schüler die Grundschule Ottweiler-Lehbesch. Diese werden von 15 Lehrkräften unterrichtet. Seit diesem Schuljahr 2018-19 befinden sich alle Klassen am Standort Lehbesch.
Das Schulleben ist durch ein friedliches und respektvolles Miteinander geprägt. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, können die Kinder diese oft mit Hilfe der ausgebildeten Schülermediatoren klären.
Die Öffnung nach außen ist der Schulleitung und dem Kollegium wichtig. So bestehen Kooperationen mit den örtlichen Kindertagesstätten, dem Sportverein TV Bliesen, der eine Volleyball AG anbietet, ortsansässige Imker, Bauern und Bäcker sind ebenfalls in das Schulleben integriert. Zusätzlich finden Projekte mit außerschulischen Partnern statt. Ein Beispiel das Mühlen-Projekt in Zusammenarbeit mit der Wern`s Mühle, das im vergangenen Jahr in Fürth stattfand oder ein Boden-Projekt, das an der Stammschule durchgeführt wurde. Für das neue Schuljahr sind weitere Kooperationen geplant.
An unserer Schule ist außerdem die Schoolworkerin Frau Borm tätig. Weiterhin fördern Frau Anna Grill und Frau Stephanie Schmidt die Kinder mit Migrationshintergrund in den Kursen „Früh Deutsch lernen“.
Ottweiler-Lehbesch | |
Klasse 1.1 | Lehrerin: Frau Schumacher |
Klasse 1.2 | Lehrerin: Frau Lang |
Klasse 1.3 | Lehrerin: Frau Göttel |
Klasse 2.1 | Lehrerin: Frau M. Meiser |
Klasse 2.2 | Lehrerin: Frau Staub-Kohler |
Klasse 3.1 | Lehrerin: Frau Hoppstädter |
Klasse 3.2 | Lehrer: Herr Schumacher |
Klasse 4.1 | Lehrerin: Frau Müller |
Klasse 4.2 | Konrektorin: Frau Kreibiehl |
Klasse 4.3 | Lehrerin: Frau B. Meiser |
Weitere Kolleginnen, die in diesem Schuljahr nicht als Klassenlehrerin fungieren:
Frau Beaurepère (Rektorin)
Frau Hand (Förderlehrkraft)
Frau Schmelzer (Fachlehrerin)
Frau Wagner (Fachlehrerin)
Frau Ulrich (mobile Lehrkraft)
Information zur Anmeldung der Schulneulinge
(§ 2 Schulpflichtgesetz Saarland)